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Spiel- und Platzordnung des TC Lichtenwald e.V.

§1
ZUSTÄNDIGKEIT
(1)    Diese Ordnung wurde vom Vereinsvorstand beschlossen.
(2)    Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung ist die Vorstandschaft.
Alle Mitglieder sind gehalten, den Vorstand dabei zu unterstützen.
(3)    Diese Ordnung ergänzt die Satzung, und regelt den Spiel- und Sportbetrieb, sowie die Benutzung der Tennisanlage.


§2
NUTZUNG DER SPIELPLÄTZE
(1)    Die Freiplätze können ab 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr genutzt werden.

§3
BESPIELBARKEIT DER PLÄTZE
(1)    Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Technische Leiter, in seiner Abwesenheit ein Vorstandsmitglied.

§4
SPIELBERECHTIGUNG
(1)    Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, Jugendliche, Auszubildende,  Gäste und Personen, denen vom Vorstand ein Spielrecht eingeräumt ist.
(2)    Uneingeschränkt Spielberechtigt ist nur, wer aktiven Beiträge, Umlagen und Gebühren satzungsgemäß entrichtet hat.
(3)    Gäste erhalten eine Gästekarte und sind nur mit Vereinsmitgliedern spielberechtigt. Der ordnungsgemäße Eintrag in die Gästeliste ist vor Spielbeginn erforderlich.
(4)    Jugendliche, die in aktiven Mannschaften (Damen und Herren) spielen, haben das gleiche Spielrecht wie ihre Mannschaftskameraden.

§5
SPIELBETRIEB
(1)    Spielzeiten: *    Für ordentliche Mitglieder (Damen und Herren) unbegrenzt,
*    an Abenden und Wochenenden, an denen kein Trainingsbetrieb auf 2 Plätzen sowie kein Jugend- bzw. Aktivenverbandspiel stattfindet, haben Jugendliche untereinander und Kinder mit einem Erwachsenen durch Stecken auf einem der 4 Plätze allgemeine Spielberechtigung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Plätze über den vorgesehenen Zeitraum hinaus zu nutzen, solange diese nicht von diesem zu diesem Zeitpunkt Spielberechtigten belegt sind oder innerhalb der nächsten 15 Minuten belegt werden.
(2)    Falls Spieler auf bespielbare Plätze warten, beträgt die Spielzeit 60 Minuten.
(3)    Bei starkem Spielandrang soll vermehrt Doppel gespielt werden.
(4)    Das Tragen von Tennisbekleidung ist auf dem Tennisplatz vorgeschrieben.
(5)    Für das Mannschaftstraining gilt die Regelung des saisonalen Aushangs.
(6)    Training gegen Entgelt, außerhalb des Trainingsbetriebes ist grundsätzlich nicht erlaubt.
(7)    Verbandsrunde, Veranstaltungen des DTB und WTB, vom Vorstand beschlossene Turniere und Wettkämpfe, vom Sport- oder Jugendwart genehmigte Wettkämpfe, Clubturniere und clubinterne, sportliche Veranstaltungen haben den Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb. Diese Veranstaltungen sind rechtzeitig durch Aushang bekanntzugeben.
(8)    Streitigkeiten regelt der Vorstand.
(9)    NACH JEDER SPIELZEIT SIND DIE PLÄTZE ABZUZIEHEN UND FALLS ERFORDERLICH ZU BEFEUCHTEN!
(10)Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
(11) Der Spielbetrieb auf der Tennisanlage darf durch Hunde nicht beeinträchtigt werden.

§6
(1)    Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benützer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.



Lichtenwald, den 28.02.2012

Der Vorstand